Steuererbegünstigung LPG

 

Am Donnerstag, den 29. Juni 2006, hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die Steuerbegünstigung für die Alternativ-Kraftstoffe Erdgas und Flüssiggas gleichermaßen bis zum Jahr 2018 festzulegen. Dies ist verlängert worden bis 2022, wobei allerdings 20% der Steuerbegünstigung pro Jahr abgemindert wird.

 

Damit wird eine seit mehreren Jahren andauernde Unsicherheit über die weitere Förderung von Autogas, also Flüssiggas als Kraftstoff, durch das gemeinsame Votum der Koalitionsfraktionen beendet. In dieser Ungleichbehandlung hatten zahlreiche Politiker einen wettbewerbsverzerrenden Eingriff in den Markt gesehen, für den es weder eine ökologische noch eine politisch nachvollziehbare Grundlage gab.

 

Auch der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) begrüßt, dass die verabschiedete Fassung des Energiesteuergesetzes nun die Chance auf faire Marktbedingungen eröffnet, bei denen die Auswahl einer schadstoffarmen Antriebsvariante den Verbrauchern selbst überlassen wird.

 

Zur Zeit werden mehr als 420.000 mit Flüssiggas/Autogas angetriebene Fahrzeuge, bei einer Infrastruktur von über 7.000 öffentlich zugänglichen Tankstellen, betrieben. Dies zeigt deutlich, dass der Verbraucher sich eindeutig gegen den Kraftstoff Erdgas entschieden hat, da weder die Größenordnung der Anzahl der mit Erdgas angetriebenen Fahrzeuge noch die der betriebenen Tankstellen erreicht wird. Auch der Blick ins benachbarte Ausland lässt nur flächendeckende Autogas-Tankstellennetze erkennen. Erdgas betrieben Fahrzeuge und Tankstellen sind sehr selten.

 

 

 

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